Erklärung der SPD-Fraktion Bad Peterstal-Griesbach

Veröffentlicht am 22.02.2016 in Pressemitteilungen

Erklärung der SPD-Fraktion zur Unterbringung von Flüchtlingen in Bad Peterstal- Griesbach vom 22.02.16: 

Der Gemeinderat möge beschließen, die Kreisverwaltung aufzufordern

  • dass der Kreistag ein klares Konzept entwickelt, das die Größe und die Finanzkraft der Gemeinde bei der Zuweisung von Flüchtlingen mit berücksichtigt.

  • Modelle für kleinteilige Lösungen mit den Gemeinden entwickelt

  • eine Gleichbehandlung aller Gemeinden herbeiführt

  • Transparenz und Partizipation in den Entscheidungen sichert. 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

werte Gemeinderatskolleginnen und Kollegen, werte Zuhörerinnen und Zuhörer,

in der Sitzung am 25.01.16 habe ich für die SPD-Fraktion eine Erklärung abgegeben, die sich auf den damaligen Wissensstand bezogen hat. Bevor ich auf die einzelnen Punkte noch einmal eingehen will, möchte ich allgemein feststellen, dass wir von einem gleichen Wissensstand ausgehen können, der durch die einzelnen Presseberichte belegt ist. So stand der Ortenaukreis in Verhandlungen mit der Familie Faißt wegen der Anpachtung des Hotels am Eckenacker zur Unterbringung von 150 Flüchtlingen. Nach Verhandlungen von Herrn Bürgermeister Baumann mit Herrn Landrat Scherer wurde diese Zahl auf maximal 75 Flüchtlinge heruntergesetzt. Durch diese Begrenzung schien ein kurzfristiger Verkauf des Hauses an einen Investor nicht mehr attraktiv genug, zumal der Landkreis nun keinen 10-jährigen Mietvertrag angeboten hat, sondern nur noch einen Fünf-Jahresvertrag. Ferner hat der Landkreis eine Informationsveranstaltung angekündigt und im Vorfeld bereits zugesagt, dass der Landkreis von sich aus in der Angelegenheit nicht mehr aktiv werden würde, sondern nur noch auf ausdrückliche Bitte der Gemeinde und des Gemeinderates hin. Schließlich habe die Gemeinde Bad Peterstal-Griesbach schon in vorbildlicher Weise seine „Pflicht“ erfüllt. Wir begrüßen das Mitwirkungsrecht des Gemeinderates, sehen aber auch, dass letztendlich die immer wieder in der Presse dargestellten unterschiedlichen Meinungen für mehr Verwirrung als für Klarheit gesorgt haben, weil die notwendige Transparenz und Nachvollziehbarkeit nicht gegeben waren. Weiterhin haben wir die Einbindung und die Mitnahme der Anwohnerschaft in diese Entscheidung angemahnt. Die Lage des Hotels in Mitte eines Wohngebietes, ohne den notwendigen Freiraum um das Haus herum, eignet sich nicht für die Unterbringung von Flüchtlingen, die diesen notwendigen Freiraum brauchen. Täglich werden wir von Berichten über die Flüchtlingssituation überflutet, laufend wechseln die politisch Verantwortlichen ihre Meinung zur Bewältigung der Situation, machen Vorschläge, die nicht der Gesetzeslage entsprechen. Da kann man nicht erwarten, dass sich Vertrauen aufbaut. Dies führt zu Verängstigungen, mit denen man allein gelassen ist. Die Informationsveranstaltung hat nicht dazu geführt, diese Bedenken auszuräumen. Deshalb kann es keine Unterbringung von Flüchtlingen im Hotel Faißt geben. Diese Sichtweise ist auch kein Eingriff in das Eigentumsrecht der Besitzer.

Das Grundgesetz unseres Staates gibt mit Artikel 14, Absatz 1 die Schutzgarantie für Eigentum: „Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.“ Absatz 2 fügt hinzu: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“ Juristen nennen das die „Sozialpflichtigkeit“ oder „Sozialbindung“ des Eigentums.

Grundsätzlich gibt es in unserer Gemeinde eine große Bereitschaft zu helfen, allerdings wünscht man sich eher die Festhaltung an einer kleinteiligen Unterbringung von Flüchtlingen und wünscht keine „große“ Lösung. Diese Sichtweise unterstützen wir und an dieser wollen wir festhalten.


Die SPD-Fraktion beantragt in dem Beschlussvorschlag nicht nur festzustellen, dass man die „Bitte“ nicht stellen werde, zur Unterbringung von Flüchtlingen im Kurhotel Faißt, sondern ausdrücklich fordert, dass es Wunsch ist, nach kleinteiligen Lösungen zu suchen und auf große Lösungen zu verzichten.


Wenn man die Liste der Verteilung der Flüchtlinge im Ortenaukreis sieht, kann man nicht alles nachvollziehen. So hat unsere Gemeinde ihr Soll schon mehr als erfüllt, während die meisten Gemeinden ihr Verpflichtungen bei weitem nicht erfüllen.


Deshalb stellen wir folgenden Antrag:


Der Gemeinderat möge beschließen, die Kreisverwaltung aufzufordern

  • dass der Kreistag ein klares Konzept entwickelt, das die Größe und die Finanzkraft der Gemeinde bei der Zuweisung von Flüchtlingen mit berücksichtigt.

  • Modelle für kleinteilige Lösungen mit den Gemeinden entwickelt

  • eine Gleichbehandlung aller Gemeinden herbeiführt

  • Transparenz und Partizipation in den Entscheidungen sichert.

Abschließend möchte ich noch auf die Informationsveranstaltung vom 11. März zurückkommen. Der Verlauf der Veranstaltung hat gezeigt, dass die Bevölkerung sehr bewusst mit dem Thema umgeht, die Diskussion war immer sachlich. Politik besteht nicht nur aus dem Flüchtlingsthema und diese Thematik ist nicht einfach, sondern sehr komplex und wichtig. Leider gibt es auch nicht die einfachen Lösungen, mit denen AfD und Pegida ihr „Süppchen“ kochen. Die Kunst wird sein Lösungen zu finden, die die Grenzen offenhalten und den Betroffenen zu helfen.

Ich glaube niemand im Gemeinderat macht sich die Entscheidung leicht. Es ist keine Entscheidung gegen jemanden, sondern eine Entscheidung in der Sache. 

 
 

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