Mitgliedervotum

Veröffentlicht am 18.11.2013 in Bundespolitik
Der Weg zum Mitgliedervotum

Am Ende der Verhandlungen mit der Union entscheiden alle SPD-Mitglieder, ob in einem möglichen Koalitionsvertrag wichtige sozialdemokratische Inhalte durchgesetzt wurden – ob die SPD für viele Millionen Menschen in unserem Land eine Verbesserung ihrer täglichen Lebensumstände ermöglichen können. Die Mitglieder entscheiden, ob das Verhandlungsergebnis diesem Maßstab gerecht wird und die SPD in eine Koalition mit der Union eintritt. (Fragen und Antworten zum Mitgliedervotum als PDF [127 kB] zum Download >>>)

Noch vor der Aufnahme von Koalitionsverhandlungen mit CDU/CSU hatte der SPD-Parteivorstand entschieden, als erste deutsche Partei überhaupt einen ausgehandelten Koalitionsvertrag allen Mitgliedern der Partei zur Abstimmung vorzulegen. Die SPD-Mitglieder werden also darüber entscheiden, ob die SPD in einer Koalition mit der Union genug politischen Fortschritt für die Millionen von Menschen erreichen können, die nicht zuletzt auf die Sozialdemokratie setzen, um ihre Lebensumstände zu verbessern. Das ist das Ziel der Sozaldemokratinnen und Sozialdemokraten in den derzeit laufenden Gesprächen mit der Union. Das Mitgliedervotum über die Ergebnisse dieser Verhandlungen wird für alle in der SPD politisch verbindlich sein. 

Mitgliedervotum: eine reine Briefwahl

Neben den eigentlichen Koalitionsverhandlungen bereitet der SPD-Parteivorstand intensiv die Durchführung des Mitgliedervotums vor:
Das Mitgliedervotum wird in Form einer reinen Briefwahl durchgeführt. Dazu erhalten alle SPD-Mitglieder Briefwahlunterlagen, wie man sie  auch von Bundestagswahlen kennt (u. a. Wahlzettel, Erläuterung, Eidesstattliche Erklärung, etc.). Das Mitgliedervotum wird gültig und verbindlich sein, wenn sich mindestens 20 Prozent aller SPD-Mitglieder daran beteiligen.

Sobald die Koalitionsverhandlungen beendet wurden und der Vertragstext vorliegt, wird dieser im Internet auf SPD.de online gestellt und den Parteimitgliedern direkt per Email zugeschickt und der Vertragstext wird per VORWÄRTS-Sonderheft allen Mitgliedern zugeleitet – damit sich die Parteimitglieder über den Inhalt umfassend informieren können.

Abstimmungsunterlagen kommen per Post

Der Abstimmungszeitraum wird voraussichtlich um das Wochenende 06. bis 08. Dezember  sein. Bis dahin werden allen Mitgliedern ihre Abstimmungsunterlagen per Post zugestellt. Der Stimmzettel muss dann zeitnah ausgefüllt und abgeschickt werden, damit er auch rechtzeitig wieder zurück in Berlin ist. Der Einsendeschluss für die ausgefüllten Abstimmungsunterlagen ist geplant für den 12. Dezember 2013.

Im Vorfeld des Mitgliedervotums wird es auf zahlreichen Regionalkonferenzen für SPD-Mitglieder Gelegenheit geben, mit Vertreterinnen und Vertretern der SPD aus der Koalitionsverhandlungsgruppe zu diskutieren. 

Ergebnis soll 14./15. Dezember verkündet werden

Nach dem Einsendeschluss beginnt die Auszählung der eingegangenen Wahlunterlagen. Die Auszählung selbst wird unter notarieller Aufsicht und der Aufsicht einer Mandats-, Prüf- und Zählkommission stattfinden. Das Ergebnis des Mitgliedervotums soll 14./15. Dezember 2013 vorliegen und öffentlich verkündet werden.

Damit geht die SPD bei einer zentralen Entscheidung den Weg der vergangenen Jahre als Mitglieder- und Mitmachpartei weiter: Parteireform, Bürgerdialog, -konvent und die Bürgerabstimmung, Haustürwahlkampf und vieles mehr.

 
 

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